Wie bekomme ich eine Behandlung?


Logopädische Verordnung

Für die logopädische Behandlung benötigen Sie ein Rezept eines Arztes Ihrer Wahl – je nach Störungsbild sind dies Haus,- Kinder,- Zahn, HNO-Ärzte, Phoniater, Kieferorthopäden oder Neurologen.

 

Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen sollte. Daher ist es sinnvoll, das Rezept erst dann vom behandelnden Arzt zu holen, wenn Sie bereits einen Termin von uns bekommen haben.

 


Therapiedauer und -frequenz

Je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes werden meist 45 Minunten, teilweise aber auch 30 Minuten oder 60 Minuten verordnet.

 

Die Therapiefrequenz liegt meist bei 1x wöchentlich, kann aber je nach Notwendigkeit in Einzelfällen auch auf 2-3 x wöchentlich erhöht werden.


Zuzahlung

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes zuzüglich 10,- Euro Rezeptgebühr pro Verordnung. Bei einer Erstverordnung wird das Erstgespräch mit dem entsprechenden Satz mit angerechnet.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Sprechen Sie am besten Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse persönlich darauf an.


Hausbesuch

Falls Sie körperlich eingeschränkt sind, können wir die logopädische Behandlung auch bei Ihnen zu Haus oder in betreuenden Einrichtungen wie Seniorenheimen durchführen.

 

Der Hausbesuch muss vom Arzt verordnet und auf dem Rezept vermerkt werden und wird von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Logopädie Katrin Meyer

Castillo Morales®-Therapeutin

LSVT®-Therapeutin

TAKTIN®-Therapeutin

Kinesio-Taping®-Therapeutin

NF!T®-Therapeutin

 

 

HefeHof 6

31785 Hameln

Telefon 05151 7875914

Telefax 05151 7875916

 

praxis@logopaedie-meyer.de

 

Mitglied im Deutschen

Bundesverband für Logopädie e.V.


Logopädische Behandlungsschwerpunkte: Logopädie, Katrin Meyer, Hameln, Hefehof, Sprachentwicklungsstörungen in den Bereichen Aussprache, Wortschatz, Sprachverständnis und Grammatik, Behandlung von Patienten mit Mehrfachbehinderungen, Late Talker, Orofaziale Dysfunktionen, Myofunktionelle Störungen, z.B. begleitend zu einer, kieferorthopädischen Behandlung, Fütterstörungen, Mund-, Ess- und Trinktherapie im Kindesalter, Schluckstörungen, Rhinophonien und Rhinolalien, Störungen der Hörverarbeitung (Auditive Verarbeitung- und Wahrnehmungsstörungen, AVWS), neurologisch bedingte Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen (Aphasie, Dysarthrie, Dysphagie, Schlaganfall, Schädelhirntrauma, Morbus Parkinson, MS, ALS), sprechmotorische Störungen, Unterstützte Kommunikation (GUK, PECS), Logopädie Hameln, logopädische Praxis,

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